Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertengesetz
Ausgabe von Änderungsanträgen zur Neufeststellung der Schwerbehinderung (Feststellung erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten/früher Versorgungsamt Gelsenkirchen)
Besondere Voraussetzungen:
- Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch die Kreisverwaltung/das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
- Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.
Hinweis:
Die abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die
Kreisverwaltung Recklinghausen
Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten
Postanschrift
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Hausanschrift
Servicebüro
Castroper Str. 30
45665 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53-6555
Fax: 0 23 61 / 53-6584
Notwendige Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck
- Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung:
www.bezirksregierung-muenster.de/startseite/service/Sozial-und_Familienleistungen/index.html
