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Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertengesetz

Ausgabe von Änderungsanträgen zur Neufeststellung der Schwerbehinderung (Feststellung erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten/früher Versorgungsamt Gelsenkirchen)

Besondere Voraussetzungen:

  • Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch die Kreisverwaltung/das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
  • Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.

Hinweis:

Die abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die

Kreisverwaltung Recklinghausen
Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten

Postanschrift

Kurt-Schumacher-Allee 1

45657 Recklinghausen

Hausanschrift

Servicebüro

Castroper Str. 30
45665 Recklinghausen

Telefon: 0 23 61 / 53-6555
Fax: 0 23 61 / 53-6584

Notwendige Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck
  • Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung:
www.bezirksregierung-muenster.de/startseite/service/Sozial-und_Familienleistungen/index.html

 

 


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