Auskunftssperre

Bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönlicher Freiheit besteht die Möglichkeit von Übermittlungs- und Auskunftssperren.

Antragstellung:
Der Antrag kann formlos (schriftlich) oder persönlich gestellt werden. Aus Gründen der Sensibilität, die sich mit der Begründung für die Anträge bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit usw. verbindet, wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag persönlich im Bürgerservice zu stellen.

Notwendige Unterlagen:
Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit o.ä. ist, wenn möglich, durch entsprechende Nachweise (z.B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) zu unterstützen.


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