Formulare
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über unsere Formulare rund ums Thema Bauen. Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post an die Stadtverwaltung Herten schicken. Die Anschrift - mit Angabe des zuständigen Bereiches bzw. des Ansprechpartners - finden Sie auf den jeweiligen Formularen.
Abbruchantrag
Der Abbruch von Gebäuden ist genehmigungspflichtig, soweit die Gebäude über 300 m³ umbauten Raum aufweisen. Der Abbruchantrag ist ein förmliches Baugenehmigungsverfahren.
Antrag Freistellungsverfahren
Bauantrag für Werbeanlagen (auch Voranfrage)
Bauantrag Vereinfachtes Verfahren (auch Voranfrage)
Bauantrag Vollverfahren (auch Voranfrage)
Das Vollverfahren gilt auschließlich für:
- Hochhäuser
- bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe
- bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1600 m² Grundfläche
- Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche
- Messe- und Ausstellungsbauten
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3000 m² Geschossfläche
- Kirchen- und Versammlungsstätten mit Räumen für mehr als 200 Personen
- Sportstätten mit mehr als 1600 m² Grundfläche oder mehr als 200 Zuschauerplätzen, Freisportanlagen mit mehr als 400 Tribünenplätzen
- Sanatorien und Krankenhäuser, Entbindungs-, Säuglings-, Kinder- und Pflegeheime
- Kindergärten und -horte mit mehr als 2 Gruppen oder mit dem Aufenthalt für Kinder dienende Räume außerhalb des Erdgeschosses sowie Tageseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und alte Menschen
- Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen oder Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Betten und Vergnügungsstätten
- Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen
- Abfertigungsgebäude von Flughäfen und Bahnhöfen
- Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug
- bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit Explosionsgefahr oder erhöhter Brand-, Gesundheits- oder Verkehrsgefahr verbunden ist, und Anlagen, die am 1. Januar 1997 in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthalten waren
- Garagen mit mehr als 1000 m² Nutzfläche
- Camping- und Wochenendplätze
- Regale mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut)
- Zelte, soweit sie nicht Fliegende Bauten sind
Baubeschreibung zum Bauantrag
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben
Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Grundstückszufahrt: Antrag zur Durchführung von Bauarbeiten im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen
Kanalhausanschluss: Antrag
Teilung eines Grundstückes (auch Ausstellung eines Negativzeugnisses)
Ihre Ansprechperson:
Bürgerservice Bauen
Funktion: Bürgerservice Bauen
Telefon: 0 23 66 / 303 327
E-Mail: bsb@herten.de
Standort: Rathaus
Zimmer 334
