Bürgeranregungen
Im 3. Teil der Gemeindeordnung sind die Rechte und Pflichten der Einwohner und Bürger geregelt.
Nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden. Die Anregung oder Beschwerde muss eine Angelegenheit der Gemeinde betreffen.
Konkretisiert wird dieses Recht in § 10 der Hauptsatzung der Stadt Herten.
In der Regel werden die Anregungen von einem Fachausschuss vorberaten und dann im Haupt- und Finanzausschuss entschieden. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, seine Anregung im Fachausschuss persönlich zu erläutern.
Ihre Ansprechperson:
Anke Aberspach
Funktion: Bürgermeisteramt - Ratsangelegenheiten
Telefon: 0 23 66 / 303 219
E-Mail: a.aberspach@herten.de
Standort: Zeche Schlägel & Eisen
Zimmer 115, Gebäude C

