Bürgeranregungen - Beteiligen Sie sich am Stadtgeschehen!

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Sie haben eine gute Idee, Beschwerde, Anregung oder eine Kritik, die die Stadt Herten betrifft?

Mit einer so genannten „Bürgeranregung“ finden Sie bei der Stadt Gehör. Dies ist der direkte Weg sich - auch mit anderen zusammen - an die Stadt zu wenden. Eine besondere Form muss dabei nicht berücksichtigt werden, die schriftliche Anregung muss lediglich unterschrieben sein. Angenommen werden die Schreiben im Fachbereich 1.1: Personalservice, Organisation und Ratsangelegenheiten (1. Etage, Zimmer 106).

Die Stadt entscheidet dann, in welchen Ausschüssen die Anregung beraten werden soll. Darüber entschieden wird dann grundsätzlich im Haupt- und Finanzausschuss.

Sie, als Antragsteller, können im entsprechenden Fachausschuss Ihre Anregung auch persönlich erläutern und bekommen nach der Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss einen schriftlichen Bescheid.

Das Instrument der Bürgeranregung ergibt sich aus § 24 GO. Dort sind die Voraussetzungen aufgezählt. In der Hauptsatzung der Stadt Herten ist dann das Verfahren geregelt. 

Ihre Ansprechperson:

Anke Aberspach

Telefon: 0 23 66 / 303 219


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