Widerspruch nach dem Meldegesetz und Melderechtsrahmengesetz

Es besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten an:

  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten
  • an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.
  • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden
  • im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet
  • an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass oder anderes Identitätspapier

Gebühren: gebührenfrei


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