Widerspruch nach dem Meldegesetz und Melderechtsrahmengesetz
Es besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten an:
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten
- an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden
- im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet
- an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass oder anderes Identitätspapier
Gebühren: gebührenfrei

