Steuerliche Lebensbescheinigung
Die steuerliche Lebensbescheinigung wird für Kinder benötigt, die nicht im Haushalt des Arbeitnehmers gemeldet sind und auf der Lohnsteuerkarte mir Faktor 0,5 vermerkt werden sollen.
Besondere Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss mit dem Kind im ersten Grade verwandt sein.
- Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Herten gemeldet sein.
- Das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Für das Kind ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen.
Notwendige Unterlagen:
- Ausweispapiere
- Nachweis über die Verwandtschaft ersten Grades (Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Kindes etc.)
- bei Beantragung durch einen Dritten: Vollmacht
Rechtsgrundlagen:
EStG

