Statusänderung Hauptwohnsitz
Das Bürgerbüro der Stadt Herten kümmert sich um die Annahme und Bearbeitung von Hauptwohnsitzänderungen.
Eine Statusänderungen des Wohnsitzes kann notwendig sein, wenn der Antragsteller mehrere angemeldete Wohnungen in Deutschland hat. Mögliche Statusänderungen:
- Die Nebenwohnung in Herten soll alleinige Wohnung werden oder
- die Nebenwohnung in Herten soll Hauptwohnung werden oder
- die Hauptwohnung in Herten soll Nebenwohnung werden.
Das Bürgerbüro der Stadt Herten berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung" entsprechend § 16 Meldegesetz NW.
Besonderheiten:
Wenn die Hauptwohnung in Herten Nebenwohnsitz werden soll, ist die Erklärung bei dem neuen Hauptwohnsitz abzugeben.
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Notwendige Unterlagen:
- Erklärungsvordruck (wird bei Statusänderungen vom Bürgerservice ausgefüllt)
- bei Erklärungen zum alleinigen Wohnsitz in Herten:
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepaß, Kinderausweis bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.)
Rechtsgrundlage:
Meldegesetz NW

