Lohnsteuerkartenänderung
Wichtiger Hinweis ab 01.01.2011:
Im Zuge der beabsichtigten Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird es ab 2011 keine Papierlohnsteuerkarte mehr geben. Die Papierlohnsteuerkarte 2010 behält für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit.
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ist auch ein Zuständigkeitswechsel verbunden. Das Finanzamt Marl ist daher für Sie zukünftig für Änderungen jeglicher Besteuerungsmerkmale, die mit Wirkung ab 01.01.2011 gelten sollen zuständig.
Wenden Sie sich in diesen Fällen bei Fragen bitte an das Finanzamt Marl. Auskünfte werden dort unter der Telefonnummer 02365/516-0 gegeben.
Steuerjahr 2012
Weitere Infos für das Steuerjahr 2012 entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums.

