Herten-Pass

Der Pass für Menschen mit geringem Einkommen

Der Herten-Pass soll Bürgern mit geringem Einkommen eine stärkere Beteiligung an Kultur, Bildung und Freizeit ermöglichen.

In folgenden Bereichen können bei Vorlage des Herten-Passes Vergünstigungen gewährt werden:

  • Kulturveranstaltungen
  • Musikschulunterricht
  • Volkshochschulkurse
  • Familienbildungsstätte
  • Stadtbibliothek
  • Raumvermietungen im Bürgerhaus Herten-Süd, der Zeche Scherlebeck, dem Glashaus, dem Schloss Herten und in der Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt
  • Eintritt im Copa Ca Backum, Freibad Backum und im Hallenbad Westerholt.

Der Herten-Pass wird für ein Jahr ausgestellt. Der Antrag muss im Bürgerbüro gestellt werden.

Bearbeitungsfrist:
Die Ausstellung des Herten-Passes erfolgt sofort.

Zur Antragstellung muss entweder eine der nachfolgenden Unterlagen im Original vorgelegt werden:

  • Aktueller Sozialhilfebescheid
  • Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
  • Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld
  • Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
  • Aktueller BAföG-Bescheid

oder

  • Einkommensunterlagen der letzten 3 Monate (z. B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Nachweis über die Kaltmiete

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Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Foto: Konstantin-Gastmann / pixelio.de

 

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