Führungszeugnis
Aufnahme von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Voraussetzung zur Beantragung
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- mit Wohnsitz in Herten gemeldet.
Welche Führungszeugnisse kann ich beantragen?
- Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird nach Beantragung bei der Meldebehörde vom Bundeszentralregister in Bonn an den Antragsteller gesandt.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift - ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde - anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
- Erweitertes Führungszeugnis
Hierfür wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt benötigt und in der diese bestätig, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
- Europäisches Führungszeugnis
Seit dem 27.04.2012 können in Deutschland lebende Staatsangehörige der EU dieses Führungszeugnis beantragen. Es gibt neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters, auch Auskunft über Details des Strafregisters des Herkunftsstaates.
Bearbeitungsdauer:
Die Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Dauer der Bearbeitung ca. 2 Wochen.
Beantragung:
Persönlich mit Personalausweis oder Pass.
Gebühr:
13,00 € bzw. 17,00 € für das Europäische Führungszeugnis.
Für die eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister -
53169 Bonn
Tel.: 01888/583-0
Fax: 01888/5834810


