Fischereischein
Um die Fischerei ausüben zu können ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines erforderlich.
Jugendfischereischein
Der Jugendischereischein wird für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgestellt. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! Der Fischereischein wird bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Antragsteller ab 14 Jahren können einen Fischereischein beantragen. Der Jahresfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt.
Der Fünfjahresfischereischein wird zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung des Fünfjahresfischereischeines ist möglich.
Für die Neuausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Jugendfischereischein:
- Personalausweis oder Kinderausweis
- 1 Lichtbild
Jahres-bzw. Fünfjahresfischereischein:
- Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung
- Personalausweis, Pass oder Kinderausweis
- 1 Lichtbild
Gebühren:
- Jugendfischereischein: 8 Euro
- Jahresfischereischein: 16 Euro
- Fünfjahresfischereischein: 48 Euro


