Einwilligung nach dem Meldegesetz
Es besteht die Möglichkeit eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift) zu erteilen an
- Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vetretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters-und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass oder anderes Identitätspapier
Den Antrag hierzu finden Sie auf dieser Seite zum Download.

