Einwilligung nach dem Meldegesetz

Es besteht die Möglichkeit eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift) zu erteilen an

  • Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vetretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters-und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass oder anderes Identitätspapier

Den Antrag hierzu finden Sie auf dieser Seite zum Download.


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Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Foto: Konstantin-Gastmann / pixelio.de