Abmeldung des Wohnsitzes in Herten

Personen, die ihren Nebenwohnsitz aufgeben oder ins Ausland verziehen, müssen sich abmelden.

Besonderheiten:

  • Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber.
  • Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
  • Der Meldepflichtige muss nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.


Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen:
Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet.

Notwendige Unterlagen:
ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular.

Wenn Sie das Formular auf dieser Seite ausfüllen und unterschrieben auf dem Postweg an das Bürgerbüro senden, ist eine persönliche Vorsprache nicht notwendig.


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