Jährliche Beflaggungstermine

Das Rathaus und andere öffentliche Gebäude der Stadt Herten werden zu regelmäßig wiederkehrenden Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen.

Datum Anlass Art der Beflaggung
27. Januar Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus Halbmastbeflaggung
1. Mai Tag des Friedens und der Völkerversöhnung Vollmastbeflaggung
9. Mai Europatag Vollmastbeflaggung
23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) Vollmastbeflaggung
17. Juni Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953) Vollmastbeflaggung
20. Juli Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung Vollmastbeflaggung
3. Oktober Tag der Deutschen Einheit Vollmastbeflaggung
2. Sonntag vor dem ersten Advent Volkstrauertag Halbmastbeflaggung

Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen) beflaggt.

Regionale Beflaggung

Darüber hinaus kann die Stadt Herten auch aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.

Beflaggung aus besonderen Anlässen

Weitere Beflaggungsanlässe und –tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.

Ihre Ansprechperson:

Christopher Pecher

Telefon: 0 23 66 / 303 383


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