Jährliche Beflaggungstermine
Das Rathaus und andere öffentliche Gebäude der Stadt Herten werden zu regelmäßig wiederkehrenden Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen.
| Datum | Anlass | Art der Beflaggung |
| 27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus | Halbmastbeflaggung |
| 1. Mai | Tag des Friedens und der Völkerversöhnung | Vollmastbeflaggung |
| 9. Mai | Europatag | Vollmastbeflaggung |
| 23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) | Vollmastbeflaggung |
| 17. Juni | Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953) | Vollmastbeflaggung |
| 20. Juli | Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung | Vollmastbeflaggung |
| 3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit | Vollmastbeflaggung |
| 2. Sonntag vor dem ersten Advent | Volkstrauertag | Halbmastbeflaggung |
Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen) beflaggt.
Regionale Beflaggung
Darüber hinaus kann die Stadt Herten auch aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Beflaggung aus besonderen Anlässen
Weitere Beflaggungsanlässe und –tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.
Ihre Ansprechperson:
Christopher Pecher
Telefon: 0 23 66 / 303 383
E-Mail: c.pecher@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 102

