Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen

Die Stadt Herten vermittelt Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Diese Wohnung unterliegen einer Mietpreisbindung und werden daher mit einer relativ niedrigen Kaltmiete angeboten.

Die Überlassung dieser Wohnungen an Mietinteressenten erfolgt nach vorgegebenen Einkommensgrenzen und Personen-Haushaltsgrößen. Voraussetzung für den Bezug einer Sozial- oder zweckgebundenen Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS).

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Vermieter, die Sozial- und zweckgebundene Wohnungen in Herten vermieten:


Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Notwendige Unterlagen:

  • Wohnberechtigungsschein
  • Antragsformular "Wohnungssuchender"

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