Schiedspersonen

Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden.     

Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Bedrohung
  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Sachbeschädigung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in NRW obligatorisch.

Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven
  • kostengünstig
  • und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.


Die Zuständigkeit der Hertener Schiedspersonen ist nach Stadtteilen unterteilt. Maßgeblich ist die Straße, in der der Antragsgegner wohnt. Die Zuständigkeiten im Stadtgebiet Herten können Sie dem beigefügten Straßenverzeichnis entnehmen.


Stadtteile Westerholt / Bertlich / Mitte-West
      Reinhard Weinert
      Flurstr. 17
      45701 Herten
      Telefon: 02 09 / 35 76 51

Stadtteile Scherlebeck / Langenbochum / Paschenberg
      Wilhelm Erfkemper
      Langenbochumer Str. 32 b
      45701 Herten
      Telefon: 0 23 66 / 4 09 11

Stadtteile Mitte-Ost / Disteln / Süd
      Oskar Kojtka
      Henry-Dunant-Str. 13
      45699 Herten
      Telefon: 0 23 66 / 3 96 02


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS): www.schiedsamt.de.

 

Ihre Ansprechperson:

Armin Janz

Telefon: 0 23 66 / 303 447


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