Rettungswagen (RTW)
Der Rettungswagen (RTW) wird zu Notfällen geschickt, bei denen das Leben oder die Gesundheit des Patienten gefährdet sind. Er unterscheidet sich in seiner Mindestausstattung erheblich von einem Krankentransportwagen. In NRW muss von der Besatzung mindestens einer die Qualifikation des staatlich geprüften Rettungsassistenten haben, der andere die Ausbildung zum Rettungssanitäter.

RTW 1
Funkrufname: Florian Recklinghausen 6-83-1
Kennzeichen: RE 6505
Erstzulassung: 2006
Fahrzeughersteller: DaimlerCrysler
Aufbauhersteller: W.A.S.
Zul. Gesamtgewicht: 4.250 kg
Motorleistung: 95 kW
Der RTW ist mit einer bestimmten medizinischen und technischen Ausrüstung bestückt, mit der Notfallpatienten und Nichtnotfallpatienten versorgt werden können. Es befinden sich unter anderem ein 2 Meter und 4 Meter Funkgerät sowie ein Handy auf dem Fahrzeug. Weiterhin ist der RTW z.B. mit einem Medumat, Ferno-Trage, Tragestuhl, KED-System, Medikamente sowie LifePak 12 bestückt.
Der RTW 1 ist mit Drucklufthörnen und einem neuartigen LED Signallicht ausgestattet.

RTW 2
Funkrufname: Florian Recklinghausen 6-83-2
Kennzeichen: RE 6500
Erstzulassung: 2004
Fahrzeughersteller: DaimlerCrysler
Aufbauhersteller: W.A.S.
Zul. Gesamtgewicht: 4.250 kg
Motorleistung: 95 kW
Der RTW ist mit einer bestimmten medizinischen und technischen Ausrüstung bestückt, mit der Notfallpatienten und Nichtnotfallpatienten versorgt werden können. Es befinden sich unter anderem ein 2 Meter und 4 Meter Funkgerät sowie ein Handy auf dem Fahrzeug. Weiterhin ist der RTW z.B. mit einem Medumat, Ferno-Trage, Tragestuhl, KED-System, Medikamente sowie LifePak 12 bestückt.



