Vorbeugender Brandschutz

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Seit dem Zweiten Quartal 2006 hat die Brandschutzdienststelle der Berufsfeuerwehr Herten die Aufgaben des Brandschutzingenieurs des Kreises Recklinghausen übernommen, Gemäß § 5 FSHG NRW werden nunmehr die bauaufsichtlichen Stellungnahmen eigenverantwortlich gegenüber der Unteren Bauaufsichtsbehörde, des Staatlichen Umweltamtes bzw. der Bezirksregierung abgegeben.

Außerdem werden in verschiedenen Verfahren, wie beispielsweise der Aufstellung von Bebauungsplänen, Beratungen von Architekten und Bauherren etc., Stellungnahmen abgegeben. Die Anfragen betreffen hauptsächlich die Bereiche:

  • Löschwasserversorgung
  • Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Zugänglichkeit und Anleiterbarkeit von Gebäuden
  • Baurechtskonformität der Rettungswege
  • Durchführung wirksamer Brandbekämpfungsmaßnahmen

Brandmeldeanlagen (BMA)

In besonderen Gebäuden wie Krankenhäusern, Altenheimen usw., schreibt der Gesetzgeber Brandmeldeanlagen vor. Das Auslösen einer Brandmeldeanlage kann über automatische Melder wie Rauchmelder oder nicht automatische Melder, also Druckknopfmelder erfolgen. Beim Auslösen eines Melders wird ein Alarm zur Kreisleitstelle durchgeschaltet, die dann die Feuerwehr alarmiert.

Da Brandmeldeanlagen ortspezifische Anforderungen enthalten, ist eine Absprache mit der zuständigen Feuerwehr notwendig.

Brandschau

In Herten gibt es über 300 Objekte, z.B. Krankenhäuser, Altenheime und Industriebetriebe, die einer regelmäßigen Brandschau unterliegen. Dabei wird das Objekt aus brandschutztechnischer Sicht  kontrolliert. Die Brandschauen werden von der Feuerwehr in Verbindung mit dem Bauordnungsamt und dem Brandsicherheitsingenieur des Kreises durchgeführt. Um die Abstellung von festgestellten Mängeln zu überwachen, werden Brandnachschauen durchgeführt. Die Firmen werden automatisch von der Feuerwehr angeschrieben.

Brandsicherheitswachen

Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes für eine große Anzahl von Personen eine Gefahr besteht, ist eine Brandsicherheitswache zu stellen. Diese Pflicht trifft in erster Linie den Veranstalter. Durch die Abteilung Vorbeugender Brandschutz ist erstmalig in der Stadt Herten ein nachprüfbares Beurteilungsverfahren eingeführt worden, welches den Veranstaltern nachvollziehbar die Notwendigkeit und die Stärke der eventuell geforderten Brandsicherheitswache verdeutlichen soll.

Für die städtischen Veranstaltungsräume, die dem Verantwortungsbereich des Fachbereichs Schule unterliegen, wurden diese Beurteilungsverfahren bei allen geplanten Veranstaltungen durchgeführt.

Die Stellung einer Brandsicherheitswache wird nach der gültigen „Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Herten bei Einsätzen der Feuerwehr in der aktuellen Version“ abgerechnet.

Brandschutzerziehung in Kindergärten

Der Gesetzgeber hat im Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) festgelegt, dass die Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen Aufgabe der Gemeinde ist.

Im Bereich der Kindergärten wurde ein Programm entwickelt, welches eine systematische und zielorientierte Schulung der Vorschulgruppen gewährleisten soll.

Die Brandschutzerziehung gliedert sich in drei Teile:

  1. Unterricht anhand eines Leitfadens durch die Erzieherinnen in den Kindergärten
  2. Unterricht durch Feuerwehrleute in den Kindergärten
  3. Besuch der Feuer- und Rettungswache Herten

Dieses Programm wurde den Kindergärten im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Feuerwehrpläne

In Zusammenarbeit mit Fachfirmen werden von besonderen Objekten (große Gewerbebetriebe, Labore, Seniorenheime) Feuerwehrpläne erstellt.

Sie dienen dazu, den Einsatzkräften eine schnelle Orientierung in einem Gebäude zu ermöglichen.

Bei den Feuerwehrplänen gibt es ortspezifische Besonderheiten, die mit der Feuerwehr im Vorfeld abgesprochen werden müssen.

Abteilungsleiter

Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz

H.-G. Lauer
Berufsfeuerwehr Herten
An der Feuerwache 7-9
45699 Herten

Tel.: 0 23 66 / 31 02 4
Durchwahl: 0 23 66 / 30 77 04
Fax: 0 23 66 / 39 25 8 
E-Mail: h-g.lauer@herten.de

Mo. - Do. 7.00 - 16.00 Uhr
Fr. 7.00 - 13.00 Uhr


Stichwortsuche

Darstellung


 

EHRENAMTLICHE GESUCHT!

Illu

Du möchtest Teil der Feuerwehr werden und uns ehrenamtlich unterstützen? Wir freuen uns auf dich!

 

DOWNLOADBEREICH

Illu

Hier finden Sie häufig nachgefragte Downloads und Formulare. (Foto: Thorben Wengert / pixelio.de)