Einzelhandelskonzept

Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2011 das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch beschlossen.

Im Einzelhandelskonzept sind zentrale Versorgungsbereiche mit Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren, die „Hertener Sortimentsliste“ und Entwicklungsperspektiven für den Hertener Einzelhandel aufgeführt. Es ist damit auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Herten als Belang zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechperson:

Thomas Hammwöhner

Funktion: Sachbearbeiter

Telefon: 0 23 66 / 303 571


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