Einzelhandelskonzept
Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2011 das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch beschlossen.
Im Einzelhandelskonzept sind zentrale Versorgungsbereiche mit Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren, die „Hertener Sortimentsliste“ und Entwicklungsperspektiven für den Hertener Einzelhandel aufgeführt. Es ist damit auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Herten als Belang zu berücksichtigen.
Ihre Ansprechperson:
Thomas Hammwöhner
Funktion: Sachbearbeiter
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E-Mail: t.hammwoehner@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 321
