Genehmigung von Verkaufsstandplätzen an Totengedenktagen
Die Vergabe der Verkaufsstandflächen an Totengedenktagen wird von der Friedhofsverwaltung geregelt. Die Standplätze werden auf Antrag mit dem zu entrichtenden Nutzungsentgelt vergeben und setzen die für den Verkauf erforderlichen gewerberechtlichen Genehmigungen voraus.
Die Flächen sind nach Nutzung gereinigt zu verlassen.
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