Nutzungs- und Ruhefristen
Die vergebenen Nutzungsrechte mit gesetzlichen Ruhefristen werden von der Friedhofsverwaltung bis zum Ablauf überwacht und auf deren Ende wird der Nutzungsberechtigte hingewiesen. Die Dauer der Nutzungs- und Ruhezeit ist durch die Friedhofssatzung der Stadt Herten geregelt.
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