Grabmalgenehmigungen
Grabmalgenehmigungen und jährliche Grabsteinkontrolle
Die Grabmale auf den Grabstätten sind nach den allgemein anerkannten “Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern” herzustellen, zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher und beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen und sich senken können. Grabmale und Fundamente dürfen über die Grenzen der Grabstätten nicht hinausragen, die Beisetzung nicht erschweren und die benachbarten Grabstätten nicht beeinträchtigen.
Die Größe des Grabmales muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätte stehen. Die Errichtung von Grabmalen ist der Friedhofsverwaltung vor Durchführung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Den Anträgen ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:100 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung sowie Anordnung der Ornamente und Symbole beizufügen.
Die Friedhofsverwaltung überzeugt sich regelmäßig durch Kontrollen von dem verkehrssicheren Zustand der Grabmale. Sollten Grabmale nicht mehr standsicher sein und drohen umzustürzen, können sie von dem Friedhofspersonal umgelegt werden. Die Nutzungsberechtigten sind zu benachrichtigen. Sie haften für jeden Personen- und Sachschaden, der durch das Umstürzen von Grabmalen entsteht.
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