Friedhofssatzung und Friedhofsgebühren
Es gibt verschiedene Gebühren, die in Zusammenhang mit Beerdigungen und Grabstätten zu entrichten sind:
- Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten
- Gebühr für die Grabbereitung
- Gebühr für Benutzung der Friedhofsgebäude (Unterstellung, Aufbahrung, Trauerhalle)
- Gebühr für Um- und Ausbettungen
- Gebühr für sonstiges (Vorzeitige Rückgabe von Grabstellen, Orgelspiel bei Trauerfeiern, Umschreibung von Nutzungsrechten usw.)
Sie alle sind in der Gebührensatzung der Stadt Herten festgelegt und vom Rat beschlossen worden.
Download
| 11.7 K | |
Friedhofssatzung_Stadt_Herten_vom_01.12.2005-VeröffStand18-12-2009.pdf | 85 K |
| 9.2 K |
Ihre Ansprechpersonen:
