Friedhofssatzung und Friedhofsgebühren

Es gibt verschiedene Gebühren, die in Zusammenhang mit Beerdigungen und Grabstätten zu entrichten sind:

  • Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten
  • Gebühr für die Grabbereitung
  • Gebühr für Benutzung der Friedhofsgebäude (Unterstellung, Aufbahrung, Trauerhalle)
  • Gebühr für Um- und Ausbettungen
  • Gebühr für sonstiges (Vorzeitige Rückgabe von Grabstellen, Orgelspiel bei Trauerfeiern, Umschreibung von Nutzungsrechten usw.)


Sie alle sind in der Gebührensatzung der Stadt Herten festgelegt und vom Rat beschlossen worden.

Ihre Ansprechpersonen:

Michael Schmid

Telefon: 0 23 66 / 303 152

Norbert Trella

Telefon: 0 23 66 / 303 152


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