Friedhöfe
Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Herten dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt waren, ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen oder im Stadtgebiet verstorben sind. Beisetzungen auf den kommunalen Friedhöfen werden auf Antrag und Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen von der Friedhofsverwaltung/ZBH durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung setzt in Absprache mit Bestattern und Angehörigen Ort und Zeit der Beisetzung fest.
Die Hertener Friedhöfe im Überblick
Waldfriedhof Herten
Nimrodstrasse / Jägerstrasse
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 204
Größe: 200.000 m²
Erste Beisetzung im Jahre 1948
Gebäude: Friedhofskapelle mit Aufbahrungsräumen (erbaut im Jahre 1957)
Neubau der Aufbahrungsräume
Angebotene Grabarten:
- Wahlgrabstätten
- Reihengrabstätten
- Pflegefreie Reihengrabstätten
- Urnenwahlgräber
- Urnenreihengräber
- Anonyme Reihengrabstätten
- Anonyme Urnenreihengräber
Friedhof Scherlebeck / Langenbochum
Polsumer/Backumer Strasse
45701 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 296
Größe: 71.000 m²
Erste Beisetzung im Jahre 1925
Gebäude: Friedhofskapelle mit Aufbahrungsräumen (erbaut im Jahre 1962)
Angebotene Grabarten:
- Reihengrabstätten
- Anonyme Reihengräber
- Pflegefreie Reihengrabstätten
- Grabkammer-Reihengrabstätten
- Wahlgrabstätten
- Grabkammer-Wahlgrabstätten
- Urnenreihengrabstätten
- Anonyme Urnenreihengrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
Friedhof Westerholt
Hasseler Weg / Nordring
45701 Herten
Telefon: 02 09 / 62 01 93
Größe: 57.000 m²
erste Beisetzung: im Jahre 1917
Gebäude: Friedhofskapelle mit Aufbahrungsräumen (erbaut im Jahre 1967)
Angebotene Grabarten:
- Wahlgrabstätten
- Wahlgrabstätten als Tiefengrab
- Reihengrabstätten
- Urnenwahlgräber
- Urnenreihengräber
- Anonyme Reihengrabstätten
- Anonyme Urnenreihengräber
- Pflegefreie Reihengrabstätten
Friedhof Bergstraße
Bergstraße
45701 Herten
Erste Beisetzung im Jahre 1925
Alter Friedhof
Ewaldstraße
45699 Herten
Erste Beisetzung im Jahre 1891
Bestattungen sind nur in vorhandenen, noch nicht belegten Wahlgrabstätten möglich. Neue Nutzungsrechte werden für diesen Friedhof nicht mehr vergeben, da es sich um einen so genannten “auslaufenden Friedhof” handelt.
Ihre Ansprechpersonen:
