Pflege städtischer Waldflächen

Die Pflege und Unterhaltung der städtischer Waldflächen erfolgt durch den Zentralen Betriebshof Herten. Zu den nach dem Landesforstgesetz zu bewirtschaftenden Waldflächen zählen folgende als Waldflächen ausgewiesene Flächen: Mühlenbusch, Buchenbusch, Teile vom Katzenbusch und Landschaftspark Scherlebeck.

Schwerpunkt der Arbeiten sind Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, Aufforstung und Pflegemaßnahmen wie Läuterung und Durchforstungen. Diese im Turnus von fünf bis zehn Jahren durchzuführende Pflegemaßnahme dient der Entwicklung des Waldbestandes. Bei der Durchforstung werden Bäume gefällt, die andere Bäume mit guter Veranlagung in ihrem Wachstum behindern. Außerdem werden kranke, abgestorbene und stand- und bruchgefährdete Bäume gefällt. Die verbleibenden Bäume erhalten mehr Raum für Kronen und Wurzeln und können dadurch besser wachsen. Der Wald wird insgesamt widerstandfähiger gegen Stürme und andere Schadereignisse.

Durch den besseren Lichteinfall auf den Waldboden entstehen zudem günstige Bedingungen für die Keimung von Baumsamen, wie beispielsweise Bucheckern und Eicheln. So kann sich auf natürliche Weise eine neue Baumgeneration entwickeln. Es entsteht ein artenreicher, stufiger Wald, der aus Kraut-, Strauch- und verschiedenen Baumschichten aufgebaut ist. Dieses ist besonders günstig für die Stabilität des gesamten Bestandes.

Die Durchforstungsarbeiten werden in der Regel von Mitarbeitern des ZBH Bereich Grün in Kooperation mit der Forstbehörde (Landesbetrieb Holz NRW)  geleitet und überwacht. Der Eingriff ist den jeweiligen Standortverhältnissen und der Baumarten-Zusammensetzung angepasst. Die Bäume, die gefällt werden sollen, werden vorab farblich gekennzeichnet. Die Fällarbeiten werden von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt. Um nicht die gesamte Waldfläche befahren zu müssen, kommen Forstspezialmaschinen zum Einsatz,  die diesen Anforderungen gewachsen sind und von den vorhandenen Wegen aus bodenschonend arbeiten.

Um die Arbeiten kostendeckend durchführen zu können, wird das anfallende Holz über die Forstbehörde vermarktet und der holzverarbeitenden Industrie zugeführt. Das verbleibende Kronenreisig, das bei der Fällung anfällt, verbleibt aus ökologischem Grund im Wald und bietet Nährstoffe, Nahrung, Unterschlupf und Brutmaterial für Insekten, Vögel und andere Tiere. Das Betreten der Flächen ist während der Arbeiten aus Sicherheitsgründen verboten.

Ihre Ansprechperson:

Lars Kuhnt

Telefon: 0 23 66 / 303 107


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