Spielplatzpflege
Die Spielplatzkontrolle unterliegt der Verkehrssicherungspflicht und erfolgt mindestens im 14-tägigen Rhythmus und zusätzlich bei Bedarf. Die Durchführung von Kontrollen erfolgt an besonderen Brennpunkten häufiger. Die Protokollierung - wie gesetzlich gefordert - wird in sogenannten Kontrolllisten aufgenommen.
Eine Spielplatzreinigung wird wöchentlich durchgeführt bzw. bei Bedarf häufiger.
Die Reinigung von Sand wird mindestens einmal jährlich ausgeführt. Bei starker Verschmutzung wird der Sand nach Bedarf häufiger ausgewechselt.
Die Ausführung der Geräte- und Mobiliarreparaturen erfolgt entsprechend der Kontrolllisten.
Zu der Spielplatzunterhaltung gehört auch das Aufstellen von Neu- und Ersatzgeräten.
Unfallgefahren werden durch Sofortmaßnahmen beseitigt.
Insgesamt wird die Grünanlagenpflege wie die Grünflächenunterhaltung behandelt.
Ihre Ansprechpersonen:
Dirk Schulte-Mattler
Telefon: 0 23 66 / 303 150
E-Mail: zbh-gruen@herten.de
Standort: ZBH
Zimmer B 013
