Für die Nutzungen einer Grünfläche, die über den üblichen Gebrauch hinausgeht, muss eine Genehmigung eingeholt werden.

  • Planen Sie ein Fest, eine Party oder einen Geburtstag und kommen Ihnen dabei zum Beispiel die vielfältigen Möglichkeiten der Freizeit- und Erholungsanlage Backumer Tal in den Sinn,
  • benötigen Sie z.B. wegen einer Baumaßnahme eine Durchfahrtsgenehmigung für eine Grünanlage oder einen Grünverbindungsweg,
  • möchten Sie Material lagern oder einen Container aufstellen,

so ist eine schriftliche Genehmigung der Stadt Herten erforderlich. Die Stadt kann die Hinterlegung einer Sicherheit verlangen.  

Hinweis: Der Hertener Schlosspark ist seinem Charakter nach ein Ort der ruhigen Erholung, so dass hier lediglich einige wenige feststehende Veranstaltungen stattfinden können. 

Notwendige Unterlagen: 

In der Regel reicht ein schriftlicher Antrag aus, in dem Sie kurz und formlos die geplanten Aktivitäten darstellen.  

 

Ihre Ansprechperson:

Uwe Maler

Telefon: 0 23 66 / 303 568


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