Baumschutzsatzung
Die Stadt Herten hat keine Baumschutzsatzung, so dass für die Fällung von Bäumen auf dem eigenen Grundstück keine Genehmigung seitens der Stadt Herten erforderlich ist.
Ausgenommen:
- der Baum ist in einem gültigen Bebauungsplan als schützenswert eingetragen oder wurde in einem Landschaftspgflegerischen Begleitplan bei der Bebauung als Ausgleichsbegrünung festgesetzt. Ansprechpartner in diesem Fall ist der Bereich Stadentwicklung und Planung im Rathaus.
- es besteht für den Bereich eine Gestaltungssatzung, die auch den Baumbestand umfasst. In diesem Fall ist die Untere Denkmalbehörde Herten zuständig.
- der Baum ist als Naturdenkmal ausgewiesen. Für derartige Fälle ist die Untere Naturschutzbehörde Recklinghausen Ansprechpartner.
Steht der Baum nicht auf dem eigenen Grundstück, ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers einzuholen (z. B. ein privater Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft o.ä.).
Ihre Ansprechperson:
