Restabfall

Jeder Haushalt in Herten muss über den Restabfallbehälter die Abfälle entsorgen, die keiner Verwertung zugeführt werden können.

Zum Restabfall gehören beispielsweise folgende Abfälle:

  • Holz- und Kohlenasche,
  • Staubsaugerbeutel,
  • Hygieneartikel, Windeln,
  • Tapeten, beschmutztes Papier,
  • Videokassetten, Tonbänder, Schallplatten,
  • Kinderspielzeug, Papiertaschentücher,
  • Glühbirnen, Kerzen, Wachspapier,
  • Haushaltsartikel aus Kunststoff,
  • Porzellan, Keramik,
  • Nylonstrumpfhosen, alte Putzlappen,
  • Blumenübertöpfe, Glasscherben,
  • Leder und Lederreste etc.

Für Restabfall gibt es Behälter in verschiedenen Größen: Restmülltonnen mit 80-, 120-, und 240-L Rauminhalt und Restmüllcontainer mit 770- sowie 1100-L Rauminhalt. Die Restabfallbehälter (80-L/120-L) werden in der Regel im 14-täglichen Abfuhrrhythmus geleert, hier ist auch eine 4-wöchentliche Abfuhr möglich.

Abfallsäcke der Stadt Herten

Für vorübergehend mehr anfallende Restabfallmengen müssen die orangefarbene Abfallsäcke der Stadt Herten benutzt werden. Die Gebühr für einen Restabfallsack beträgt zur Zeit 5,- Euro. Die orangefarbenen Restabfallsäcke sollten am jeweiligen Abfuhrtag zugebunden neben den Restabfallbehältern stehen. Restabfall in anderen Säcken oder Behältnissen wird nicht abgefahren. Restabfallsäcke erhalten Sie an der Zentrale des ZBH, im Rathaus an der Information und in der Bezirksverwaltungsstelle Westerholt.

Mindestbehältervolumen

In der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Herten ist festgelegt, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, 30 l Abfallvolumen pro Einwohner und Woche für den Restabfall vorzuhalten. Dieses Volumen kann sich aber bei der Beteiligung an allen Getrenntsammlungen (Sammlung von Verkaufsverpackungen, Altpapiersammlung, Bioabfallsammlung bzw. Eigenkompostierung) auf 10 l pro Einwohner und Woche reduzieren.

Das Mindest-Restabfallvolumen liegt zurzeit bei 10 Liter pro Einwohner pro Woche, wenn Abfälle getrennt gehalten und zur Verwertung weitergegeben werden.

Mit der satzungsgemäßen Festlegung des Mindest-Restabfallvolumens soll sichergestellt werden, dass eine illegale Entsorgung von Restabfall über „wilden Müll“ oder eine falsche Entsorgung über andere Behälter für Bioabfall, Altpapier oder Leichtverpackungen vermieden wird.

Es darf kein Anreiz geschaffen werden, den kleinsten Restabfallbehälter zu wählen und Abfälle anderweitig rechtswidrig zu entsorgen. Das Volumen muss sich daher nicht an einem Idealfall orientieren.

 

Dieses Mindest-Restabfallvolumen gilt für alle Einwohner in Herten gleich, auch für Kinder.

 

 

 

Bestellungen und Ummeldungen von Abfallbehältern nimmt der der ZBH oder der Bereich Abgaben der Stadt Herten, jedoch nur vom Grundstückseigentümer oder Hausverwalter, entgegen.Die Gebühren der Restabfallbehälter richten sich nach der Behältergröße.

Abfallgemeinschaft

Unmittelbare Nachbarn können sich - bei entsprechenden Vorraussetzungen - Restabfallbehälter teilen. Bei solch einer Abfallgemeinschaft muss sich jedoch ein Grundstückseigentümer bereit erklären, die Gebühren zu übernehmen. Eine Abfallgemeinschaft muss schriftlich beantragt werden.

Vollservice

Der Restabfallbehälter wird bis zu 15 Meter vom Haltepunkt des Sammelfahrzeuges vom Standort abgeholt und zurückgestellt. Steht Ihr Abfallbehälter weiter als 15 m entfernt, müssen Sie die Restmülltonne zur Leerung selber am Straßenrand bereit stellen. Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihre Restmülltonne gegen Entgelt vom ZBH abholen zu lassen (Transportservice).

Ihre Ansprechperson:

Susanne Hellen-Mechsner

Telefon: 02366 / 303 120

Ihre Ansprechperson:

Heike Schulte-Knappmann

Telefon: 0 23 66 / 303 120

Ihre Ansprechperson:

Vera Zimmermann

Telefon: 0 23 66 / 303 155


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