Um- und Ausbettungen

Die Ruhe der Verstorbenen ist ein hohes Gut, daher ist eine Um- oder Ausbettung auch nicht ohne weiteres möglich. Unter einer Umbettung versteht man die Verlagerung der Überreste von bestatteten Toten in ein anderes Grab oder zu einem anderen Friedhof.

Umbettungen und Ausgrabungen können nur nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung stattfinden. Diese darf nur erteilt werden, wenn die Zusammenlegung von Verstorbenen ersten Grades beantragt wird, bei der Wiederbeisetzung auf einem nicht der Stadt gehörenden Friedhof oder bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses.

Umbettung nur zwischen Oktober und März

Eine Umbettung muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden und kann nur zwischen Oktober und März durchgeführt werden. Generell sind Umbettungen nur aus einem Reihengrab oder aus einem Wahlgrab in ein anderes Wahlgrab zulässig.

Ihre Ansprechpersonen:

Michael Schmid

Telefon: 0 23 66 / 303 152

Norbert Trella

Telefon: 0 23 66 / 303 152


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