Winterdienst in Herten
Im Winter gibt es verschiedene Aufgaben mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.
Den Winterdienst schreibt der Gesetzgeber aus Gründen der Verkehrssicherung vor. Und im Winter gilt: Alle müssen mit anpacken. Stadtverwaltung, Zentraler Betriebshof Herten (ZBH), Eigentümer bzw. Pächter und Anlieger eines erschlossenen Grundstücks.
Wer ist für was zuständig und wann? (Zusammenfassung)
1. Auf den Straßen:
ZBH:
- Der ZBH ist für ca. 50% der Hertener Straßen zuständig, die nach Dringlichkeit (Stufen 1 – 3) unterteilt sind.
- Diese Straßen entsprechen der Reinigungsgruppe I, d.h. dort wird auch die Straßenreinigung vom ZBH durchgeführt.
Anlieger:
- Reine Anliegerstraßen, so auch Stichstraßen oder Nebenfahrbahnen die von einer Hauptstraße abgehen, werden nicht durch den ZBH betreut, sondern vom jeweiligen Anlieger.
- Die Gefahrenstellen beseitigen (i.d.R. bis zur Fahrbahnmitte, dann der Anlieger gegenüber), aber unter Beachtung der eigenen Sicherheit.
2. Auf den Gehwegen
- Gehwege/Bürgersteige muss immer der jeweilige Anlieger frei halten (auch Bushaltestellen)
- Mind. 1 m breiten Weg schaffen
- An Bushaltestellen muss ein gefahrloser Ein- und Ausstieg möglich sein.
- Gehwege vor städt. Gebäuden, öffentl. Wege und Plätze macht der ZBH, unterteilt nach Dringlichkeit
Zeitraum:
| Werktags | 7 – 20 Uhr | (ZBH bis 22 Uhr auf der Straße) |
| Sonn- u. Feiertags | 9 – 20 Uhr | (ZBH bis 22 Uhr auf der Straße) |
In dieser Zeit muss ein Weg verkehrssicher gehalten werden.
Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen darf bis zum Ende des Niederschlags gewartet werden, danach muss innerhalb von 2 Stunden die Gefahrenstelle (Schnee oder Eis) beseitigt werden.
Streumittel:
Es wird empfohlen abstumpfende Mittel (z.B. Sand oder Granulat) zu verwenden. Salz wird nur geduldet. (? siehe auch Straßenreinigungssatzung §3 (5) Satz 3 und 4).
Wer ist für was zuständig und wann? (ausführliche Darstellung)
Der ZBH ist zuständig für:
- Hauptstraßen,
- Radwege und
- Plätze
Rund die Hälfte aller Hertener Straßen werden im Winter durch den ZBH von Eis und Schnee befreit. Innerhalb der geschlossenen Ortslage ist der ZBH zuständig, außerhalb sind es der Kreis Recklinghausen und Straßen NRW.
Für den ZBH sind das rund 81 km (einfache Strecke), die mehr oder weniger häufig abgefahren werden müssen. Die Straßen werden nach Dringlichkeitsstufen unterteilt, wovon die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 solange behandelt werden, bis diese „frei“ sind. Erst dann werden Straßen der Dringlichkeitsstufe 2 und 3 behandelt. Bei wieder einsetzenden Schneefällen oder Eisglätte muss der ZBH seine Arbeit in den Straßen der Dringlichkeitsstufen 2 oder 3 unterbrechen und wieder die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 (DS 1) befahren. In der Dringlichkeitsstufe 1 befinden sich Straßen mit der größten Verkehrsbedeutung und gefährliche Stellen. Hierzu gehören beispielsweise die Feldstraße, die Westerholter Straße und die Paschenbergstraße.
In den Dringlichkeitsstufen 1 bis 3 werden alle Straßen behandelt, die auch in der Reinigungsgruppe I, gemäß Anhang der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herten, eingeordnet sind.
Eigenständige Radwege...
(Kennzeichnung: Blaues Schild mit einen Fahrrad) oder getrennte Radwege (Blaues Schild mit senkrechter Trennungslinie zwischen Fußgänger und Fahrrad) sowie „Andere Radwege“ (gestalterische Abgrenzung zum Gehweg, aber ohne Verkehrsschild) werden vom ZBH betreut. Radfahrer müssen sich, wie auch die Autofahrer, dennoch den Witterungsverhältnissen anpassen und entsprechend vorsichtig fahren. Sollte ein Radweg noch nicht geräumt sein, sollten die Radfahrer vorsichtshalber absteigen. Alternativ dürfen sie auf die geräumte / gestreute Straße ausweichen.
Öffentliche Gehwege, Plätze, Parkflächen und Gehwege...
vor städtischen Grundstücken werden vom ZBH ebenfalls nach Dringlichkeit geräumt / gestreut. Wassergebundene Wege, wie z.B. im Schlosspark, werden nicht gestreut. Dort wird gegebenenfalls geräumt. Auf den Friedhöfen werden nur die wichtigsten Hauptwege und der Haupteingang betreut. Die Passanten sind also angehalten, sich der Wetterlage anzupassen. Sie müssen insbesondere auf Wegen, die nicht ein hohes Verkehrsaufkommen oder Personenaufkommen haben oder nur Erholungszwecken dienen, verstärkt aufpassen.
Wie erfüllt der ZBH seine Aufgaben?
Bis zu 20 Mitarbeiter (ohne städtische Hausmeister) sind im Winterdienst tätig. Die Mitarbeiter stammen aus den Bereichen Grünflächenunterhaltung, Straßenreinigung, Tiefbau und Abfallwirtschaft. Daher können sie im Falle eines Winterdiensteinsatzes nicht ihre eigentlichen Tätigkeiten ausführen. Im Bereich Abfallwirtschaft ist besonders geschickter Personaleinsatz erforderlich, weil die tägliche Arbeit, die termingerechte Abfuhr der Abfälle, trotzdem durchgeführt werden muss.
Im Oktober / November werden die eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen für den Winterdienst vorbereitet. Spezielle Fahrzeuge, die nur für den Winterdienst eingesetzt werden und ansonsten in der Halle stehen, sind unrentabel, in unseren Breitengraden unüblich und werden daher vom ZBH nicht beschafft. Zudem ist eine Einsatzplanung, die auch die Kontrollen und die Bereitschaft außerhalb der üblichen Arbeitszeit regelt, sehr wichtig. Wettervorhersagen spielen dabei eine große Rolle.
Bereitschaft für die Mitarbeiter
In der Winterperiode von November bis März werden spezielle Winterdienstbereitschaften eingesetzt. Straßen bzw. Gehwege werden besonders kontrolliert. Wenn laut Wettervorhersage mit Eis oder stärkerem Schneefall zu rechnen ist, werden weitere Mitarbeiter in Bereitschaft versetzt. In nächtlichen Stunden, zw. 22 und 4 Uhr, müssen keine Kontrollen und kein Winterdienst auf den Straßen durchgeführt werden. Entsprechend beginnt um 4 Uhr morgens für Mitarbeiter des ZBH die Winterdienstbereitschaft.
Insgesamt fallen pro Winter in Herten, der sich leider nie detailliert berechnen oder planen lässt, durchschnittlich 600 Personalstunden an. Es werden rund 250 t Salz gestreut.
Was wird gestreut?
Die Großstreuer, also die Fahrzeuge für die Straße, verwenden ein Gemisch aus Salz und Sole. Die Kombination hat mehrere Vorteile: Das Salz wirkt schneller, es wird durch nachfolgende Pkws nicht fortgetragen oder verweht und es wird insgesamt weniger Salz bei gleicher Wirkung benötigt. Das eingesetzte Salz ist Natriumchlorid (Kochsalz). Aber aufgrund eines chemischen Zusatzes, der eine Verklumpung verhindert, ist es nicht fürs Frühstücksei oder die Suppe zu verwenden.
Für Gehwege, Radwege und Plätze werden meist kleine Trecker eingesetzt, die eine rotierende Bürste haben und einen Trichterstreuer. Hinzu kommen einige Mitarbeiter die „per Hand“ streuen oder Schnee schieben.
Der Anlieger ist zuständig für:
- Gehwege,
- kombinierte Rad- und Gehwege,
- Bushaltestellen sowie
- Anliegerstraßen
Der Anlieger (Eigentümer oder Pächter eines erschlossenen Grundstücks) ist verpflichtet, Winterdienst vor bzw. entlang seines Grundstücks auf dem Gehweg zu betreiben. Wenn sich das Grundstück an einer Anliegerstraße (entsprechend der Reinigungsgruppe V, laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Herten) befindet, ist der Anlieger auch für die Fahrbahn, in der Regel bis zur Fahrbahnmitte, zuständig. Die Fahrbahn ist aber nur unter Beachtung der eigenen Sicherheit zu betreuen
Neben dem Gehweg sind auch kombinierte Rad- und Gehwege (Kennzeichnung: Blaues Schild mit waagerechter Trennungslinie zw. Fußgänger und Fahrrad) sowie Bushaltestellen zu betreuen. Es ist mindestens ein Weg von mindestens 1 m Breite frei zu halten, bei kombinierten Rad- und Gehwegen entsprechend breiter. An der Bushaltestelle muss großzügig geräumt werden, damit ein sicheres Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Diese Aufgaben hat auch der ZBH vor Grundstücken, wo die Stadt Anlieger ist, zu erfüllen.
Wie erfüllt der Anlieger seine Aufgaben?
Der Eigentümer kann die Winterdienstpflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf einen oder alle Mieter übertragen. Dennoch bleibt der Eigentümer in der Pflicht. Er muss Stichproben durchführen, um zu prüfen, ob der Winterdienst an seinem Objekt richtig vollzogen wird. Der Vermieter, wie auch der zum Winterdienst Beauftragte (Verpflichtete), sollten sich über durchgeführte Tätigkeiten Notizen machen – wann, wo und was gemacht wurde sowie über die aktuelle Wetterlage. Es ist zu empfehlen, diese Notizen mindestens 1-2 Jahre aufzubewahren, weil mögliche Schadensersatzansprüche oft erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.
Wenn man mal nicht zu Hause ist...
Der zum Winterdienst Verpflichtete (z.B. Mieter) muss organisatorische Maßnahmen treffen, damit auch während seiner Abwesenheit (z.B. Arbeit oder Urlaub) auf einen Wintereinbruch reagiert werden kann – d.h. er muss eine „Ersatzperson“ zur Durchführung beauftragen. Der Anlieger hat seine Pflicht von 7 bis 20 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr zu erfüllen.
Der Verpflichtete hat die Aufgabe, innerhalb von zwei Stunden nach dem Schneefall oder Auftreten der Glätte die Verkehrssicherheit wieder hergestellt zu haben. Nur bei anhaltendem starken Schneefall oder anhaltendem Eisregen kann davon abgewichen werden und später geräumt oder gestreut werden, d.h. nach dem Ende der Niederschläge.
Fremdfirmen und Hausmeisterservice
Der Eigentümer kann sich auch entsprechender Firmen, z.B. Hausmeisterservice, bedienen, muss aber auch dann bei diesen Stichproben durchführen. Auf Antrag des Eigentümers, einer schriftlicher Erklärung des beauftragten Dritten und dem Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, ist die Zustimmung des ZBH einzuholen (? siehe auch Straßenreinigungssatzung §2 (3)). Als Versicherungsnachweis genügt eine Kopie oder eine Bescheinigung der Versicherung in Bezug auf die Winterdiensttätigkeit.
Wenn der Winterdienst vollständig unterlassen wird, handelt der Eigentümer ordnungswidrig. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- € geahndet werden.
Weitere Informationen sind der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herten sowie dem Anhang (Straßenreinigungsliste) zu entnehmen. Hierin ist auch der Winterdienst geregelt.
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