Straßenreinigung
Der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) reinigt im Auftrag der Stadt Herten die öffentlich Straßen, Wege und Plätze innerhalb geschlossener Ortslagen.
Gehwege:
Die Reinigung der Gehwege ist ausschließlich den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Ihnen obliegen:
- die regelmäßige Reinigung,
- die außergewöhnliche Reinigung,
- die Winterwartung.
Fahrbahnen:
Die Reinigung der Fahrbahnen, die im Straßenverzeichnis mit der Reinigungsgruppe V aufgeführt sind, ist den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht nur bis zur Straßenmitte.
Gehwege einschließlich der Bankette oder Fahrbahnen sind wöchentlich mindestens einmal, und zwar
- in der Zeit vom 01.04. - 30.09. bis spätestens Sonnabend, 18.00 Uhr und
- in der Zeit vom 01.10. - 31.03. bis spätestens Sonnabend, 16.00 Uhr
zu reinigen.
Ob Ihre Straße zur Reinigungsgruppe V gehört und Sie damit reinigungspflichtig sind, können Sie im Straßenverzeichnis nachlesen.
Straßenreinigungsgebühr
In Herten werden Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung durch die Stadt gereinigt. In Straßen, die überwiegend von den angrenzenden Grundstückseigentümern genutzt werden, ist die Reinigung per Satzung auf die Anlieger übertragen worden. Diese zahlen daher auch keine Gebühr.
Die Reinigung umfasst nicht nur die regelmäßige Reinigung einmal pro Woche, sondern auch die außergewöhnliche Reinigung bei besonderer Verschmutzung und die Winterwartung bei Eis und Schnee.
Die Reinigung der Gehwege ist im gesamten Stadtgebiet ist auf die Anlieger übertragen.
Öffentliche Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung werden vom ZBH im Auftrag der Stadt einmal wöchentlich mit der Großkehrmaschine maschinell gereinigt. Diese Reinigung finanzieren überwiegend die Anlieger über die Gebühr. Einen Teil der Kosten trägt die Stadt. Auch öffentliche Wege und Plätze werden gereinigt, hier überwiegt der Kostenanteil der Stadt.
Ein großes Problem für den ZBH und für die Anlieger sind zugeparkte Parkbuchten und parkende Fahrzeuge am Straßenrand. Hier werden unregelmäßig manuelle Reinigungen zusätzlich durchgeführt. Auch diese Arbeitsstunden sind in den Gebühren enthalten. Höhere Anforderungen an die Reinigung erfordern höhere Gebühren.
In Hauptfußgängerstraßen erfolgt die Reinigung mit der Kleinkehrmaschine siebenmal pro Woche. Hier zahlen die Anlieger nur die Reinigung direkt vor ihren Grundstücken, den Rest zahlt die Stadt. Zusätzlich wird hier regelmäßig manuell gereinigt.
Die regelmäßige Leerung der Papierkörbe auf Straßen und Plätzen wird über die Abfallgebühren finanziert.
Die Kosten für den Winterdienst in Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung fließen nicht in die Gebühr. Sie werden über die Grundsteuer berechnet.
Ihre Ansprechperson:
