Sperrmüllsammlung
Der Zentrale Betriebshof holt Ihren Sperrmüll zweimal pro Haushalt und Kalenderjahr ohne Sondergebühr ab. Zum Sperrmüll/Sperrgut gehören alle sperrigen Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, die wegen ihres Umfangs nicht in den städtischen Restabfallbehältern oder Restabfallsäcken untergebracht werden können. In der Regel fällt Sperrmüll/Sperrgut beim Umzug oder beim Kauf neuer Möbel an.
Sperrmüll von A bis Z:
- Autokindersitze
- Babywanne, Besen, Bettgestell, Bilder/Bilderrahmen,
- Bügelbretter
- Computer
- Drucker
- Eimer, Elektroherde
- Fahrräder, Fahrradkorb, Faxgeräte, Fernseher
- Garderoben, Gartengeräte (ohne Öl und Benzin), Gartenmöbel,
- Gartengrill, Gasherde, Gefriergeräte
- Handrasenmäher, Herde, Hundekörbe
- Innenrollos
- Kettcars, Kinderroller, Kinderwagen, Kleiderständer,
- Kleintierkäfig, Koffer, Kühlschränke
- Lampenschirme, Lattenroste, Leiter, Liegen, Liegestühle
- Matratzen, Möbel, Mikrowelle
- Nähmaschine
- Öfen (Keine Nachtstromspeicheröfen)
- Polstermöbel, Projektionsleinwände
- Radiogeräte, Rasenmäher (ohne Öl und Benzin), Regale,
- Schaufeln, Schlitten, Schränke, Schrott (Abfall aus Eisen oder Metall), Schubkarren, Sessel,
- Skier, Sofas, Spiegel, Spielzeug ( nur große Teile),
- Spülen, Spülmaschine, Staubsauger, Stehlampe,
- Stereoanlagen, Stühle
- Teppiche und Teppichböden (gerollt), Tierkäfige, Tische,
- Tischtennisplatte, Trockner
- Videorekorder, Vogelkäfige
- Wanduhren, Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer,
- Wäschetrockner, Waschmaschinen
Was ist KEIN Sperrgut/Sperrmüll?
- Restmüll
- Grünabfälle
- Pappe Verpackungen aus Kunststoff oder
- Textilien Schuhe
- Autoreifen
- Problemabfälle wie zum Beispiel Altöl,Farben, Medikamtente, Batterien
- Gegenstände aus Baumaßnahmen und Bauschutt wie zum Beispiel: Türen, Fenster, Waschbecken, WC-Töpfe, Gartenzäune, Holzpaneele, Rolläden, Markisen, Ölradiatoren Nachtspeicheröfen etc.
Bei Fragen zur richtigen Entsorgung dieser Abfälle hilft Ihnen die Abfallberatung.
Termin zur Abfuhr
Einen Abfuhrtermin für Sperrmüll/Sperrgut können Sie telefonisch vereinbaren. Die Wartezeit beträgt ca. 6 - 10 Tage.
Bei der Abholung von Sperrmüll und Sperrgut gelten folgende Regeln:
- Das Sperrgut muß am Abfuhrtag bis 6.45 Uhr zu ebener Erde in Fahrbahnnähe in nicht verkehrsbehindernder Weise zum Abholen bereitstehen.
- Sperrgut, das nicht durch eine Fahrzeugbesatzung von Hand verladen werden kann, sowie Gegenstände aus baulichen Veränderungen (z. B. Türen, Fenster, Gegenstände aus dem Sanitärbereich) werden nicht abgefahren.
- Nicht abgefahrene Gegenstände und Verunreinigungen sind vom Antragsteller unverzüglich zu beseitigen.
- Mit der Bereitstellung darf am Tage vor dem Abholtermin frühestens ab 18.00 Uhr begonnen werden.
Ordnungswidrig handelt,...
wer Sperrgut ohne Terminzusage der Stadt oder bereits vor 18.00 Uhr des Vortages zur Abfuhr bereitstellt oder wer nicht zum Sperrgut gehörende Gegenstände bereitstellt und nach der Sperrgutabfuhr nicht unverzüglich beseitigt.
Gebühren
Seit dem 1. Januar 2001 ist die Abfuhr von Sperrmüll bzw. Sperrgut zweimal pro Haushalt und Kalenderjahr ohne gesonderte Gebühr möglich. Die hierbei anfallenden Kosten werden aus den Abfallentsorgungsgebühren aller Hertener Bürger getragen. Erst ab der dritten Abfuhr pro Haushalt pro Kalenderjahr werden dem Besitzer der Abfälle direkt die Kosten in Rechnung gestellt. (Ausnahme: Sperrmüll bei Haushaltsauflösungen aufgrund eines Pflege- und Sterbefalls).
Ab der dritten Abfuhr ist dann folgendes Benutzungsentgelt für eine Sperrgutabfuhr zu entrichten:
- bis 3 m³ 122,- Euro
- bis 7 m³ 240,- Euro
- bis 10 m³ 332,- Euro
Flyer Sperrmüllensorgung
Ihre Ansprechpersonen:
Bertold Aichelmann
Funktion: Sperrmüllsammlung
Telefon: 0 23 66 / 303 105
E-Mail: zbh-abfall@herten.de
Standort: ZBH


