Recyclinghof
Der Recyclinghof ist eine zentrale Annahmestelle für Abfälle und Wertstoffe.
Öffnungszeiten des Recyclinghofes
Montag-Mittwoch | 7.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 7.00 - 17.30 Uhr |
Freitag | 7.00 - 16.00 Uhr |
Samstag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Adresse des Recyclinghofes:
Zum Bauhof 5, 45701 Herten
Der Recyclinghof wird über die Abfallgebühren finanziert und kann von allen Hertener Bürgern und Hertener Kleingewerbebetrieben in Anspruch genommen werden. Sie können dadurch schnell und unkompliziert geringe Mengen von Abfällen oder Wertstoffen aus dem Haushalt entsorgen.
Um den Missbrauch von Personen, die nicht in Herten wohnen und daher auch keine Gebühren in Herten entrichten, zu vermeiden, ist am Recyclinghof unaufgeforderte Personalausweispflicht. Beauftragte Personen können zwar für Hertener Bürger am Recyclinghof etwas anliefern, müssen aber den Personalausweis und eine Vollmacht des Hertener Bürgers vorzeigen. Ansonsten ist keine Abgabe möglich.
Die meisten Abfälle und Wertstoffe werden am Recyclinghof kostenfrei angenommen, aber es gibt auch Abfälle, die gebührenpflichtig sind oder die am ZBH gar nicht angenommen werden dürfen.
Folgende Wertstoffe bzw. Abfälle aus Hertener Privathaushalten werden zurzeit unentgeltlich angenommen:
- kompostierbare Grünabfälle bis maximal einer Menge von 1 m³, dazu gehören Rasenschnitt, Laub, Baum- und Strauchschnitt mit einem Astdurchmesser von maximal 10 cm. Achtung: Stämme und Wurzeln werden nicht angenommen! Grünabfälle aus Hertener Kleingartenanlagen werden auch von Personen angenommen, die nicht in Herten wohnen. Diese Bürger müssen jedoch für Ihre Grünabfälle ein Entgelt bezahlen. Auch hier gilt eine maximale Anlieferungsmenge von 1 m³.
- Altpapier und Pappe -ohne Verschmutzungen-,aber, keine Transportverpackungen aus Betrieben, keine Tapeten, keine benutzten Papiertücher
- Glasbehälter mit und ohne "Grünem Punkt", wie z.B.: Einwegflaschen und Glaskonserven, keine Einweckgläser
- Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, wie z.B.: Kunststoffflaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Kunststoffbecher von Milchprodukten, Margarinebecher, Kunststoffolien von Tragetaschen und Beutel, Einwickelfolien Styropor von Obst- und Gemüseschalen oder verpackten Elektrogeräten
- Verkaufsverpackungen aus Metall, wie z.B.: Konservendosen, Getränkedosen, Verschlüsse Aluschalen, Aludeckel, Alufolien
- Verbundverpackungen, wie z.B.: Getränke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen,
- Eisenschrott in kleinen Mengen, wie z.B.: Werkzeug, Backformen, Eisentöpfe, Schrauben, Aluminium-, Kupfer-, Messing- und Bleischrott
- Elektro- und Elektronikgeräte,wie z.B.: Kaffeemaschinen, Fön, Toaster, Bügeleisen Waschmaschinen, Spülmaschine, Herde, Trockner, Fernseher, Videogeräte, Stereoanlagen, Computer, Kühl- und Gefriergeräte
- Sperrgut/ Sperrmüll (maximale Menge von 1 m³) wie z.B.: Matratze, Bett, Schrank, Oberbetten, Kommode etc.
- Altkleider wie z.B.: Hosen, Jacken, Blusen etc. (Bitte beachten Sie, dass nur Altkleider, die einer Verwertung zugeführt werden können in den Altkleidercontainer gehören.)
Abgabe von Hausmüll
Die Abgabe von Hausmüll am Recyclinghof ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 5 € pro Abfallsack. Berechnungsgrundlage ist grundsätzlich der städtische Müllsack (70 Liter). Bei nicht in Säcken verpackten Abfällen wird das Volumen von den Mitarbeitern des Recyclinghofes geschätzt. Größere Einzelgegenstände, die kein Sperrmüll sind (z.B. Türblätter) werden ebenfalls mit 5 € pro Stück abgerechnet.
Folgende Abfälle werden NICHT am Recyclinghof angenommen:
- Bau und Abbruchabfälle wie z.B.: Fliesen, Steine, Türen, Holzpaneele, Gartenzäune, Laminat, Holzpfähle ect.
- Achtung: Nachtspeicheröfen müssen gesondert entsorgt werden. Entsorgungsstellen nennt Ihnen Ihre Abfallberatung.
- Problemabfälle werden am Recyclinghof nicht angenommen. Diese müssen am Umweltbrummi abgegeben werden.
Ihre Ansprechperson:

