Vereinsförderung
Grundsportgeräte
Der Stadtsportverband fördert die Anschaffung vom Grundsportgeräte in Höhe von 50% des Anschaffungspreises, maximal jedoch 1000 €. Anträge können in einem Abstand von 4 Jahren gestellt werden. Vergaberichtlinien sind die Statuten des Landessportbundes.
Übungsleiterausbildung
Gefördert werden Übungsleiterneulinge, die entweder eine Fachlizenz C, eine C-Lizenz Freizeit- und Breitensport oder eine Jugendhelferausbildung absolvieren. Die Förderung beträgt 50% der Lehrgangsgebühr, maximal jedoch 150 € pro Person. Insgesamt stehen € 5.000 zur Verfügung.
Sportabzeichenwettbewerb der Schulen und Vereine
Jährlich werden folgende Geldpreise ausgelobt:
Für Schulen und Vereine erhält der 1. Platz einen Betrag in Höhe von 300 €, der 2. Platz einen Betrag in Höhe von 200 € und der 3. Platz erhält immerhin noch 100 €.
Des Weiteren übernimmt der SSV die Bearbeitungsgebühren für alle Kinder- und Jugendsportabzeichen.
Gerätezuschuss „Fit ins hohe Alter“
Alle Vereine, die o. g. Gruppen neu einrichten, können einen Antrag an den SSV stellen. Die Bezuschussung erfolgt individuell nach Vorstandsbeschluss.
Motoriktest an Grundschulen
Kinder, die sich nach dem o. g. Test einem Sportverein anschließen, bleiben 3 Monate beitragsfrei. Die Kosten übernimmt der SSV.
Sonstige Anlässe
Besondere Vereinsvorhaben, die z. B. Kontakte zu Partnerstädten, Jugendmaßnahmen, Jubiläen etc. können ebenfalls bezuschusst werden. Anträge hierzu sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
