Nutzungs- und Pachtverträge für Sportstätten
Für die Überlassung von Sportstätten oder auch Grundstücken zwecks Bebauung sind mit der Stadt Herten Nutzungs- oder Pachtverträge abzuschließen. Diese Verträge liegen im Sportbüro vor und sind durch den Landessportbund überprüft und für gut befunden worden.
Ihre Ansprechperson:
Brigitte Rode
Telefon: 0 23 66 / 303 475
E-Mail: b.rode@herten.de
Standort: FBW / Servicestelle für den Sport
Raum: 3
