Zur kurzfristigen, vorübergehenden Betreuung werden in Herten Bereitschaftspflegefamilien gesucht.

Bereitschaftspflege für Kinder

Bereitschaftspflegestellen sichern als familiäre Form der befristeten Ersatzerziehung eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung von Kindern, wenn deren Eltern aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen vorübergehend ihre Betreuung und Erziehung nicht sicherstellen können.

Zielgruppe

Minderjährige, deren Eltern für einen begrenzten Zeitraum die Betreuung und Erziehung nicht sicherstellen können und bei denen familienergänzende Hilfen als nicht ausreichend oder als nicht geeignet anzusehen sind:

  • unversorgte, verlassene Kinder
  • Kinder in Krisen- oder Notsituationen
  • Kinder, deren Eltern bzw. Elternteil unvorhergesehen ausfallen (Krankheit, Sucht, Unfall, Kur...)

Standards

  1. Die Leistungen einer Bereitschaftspflegestelle dürfen nur in einem - in Hinblick auf die Entwicklung des Kindes vertretbaren - begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden.
  2. Bereitschaftspflegefamilien sind bereit, die Beziehung des Kindes zur Herkunftsfamilie zu fördern, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
  3. Die Bereitschaftspflegestelle sichert eine befristete Erziehungshilfe, in welcher das Kind eine seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechende Erziehung erhält, während durch den Familiensozialarbeiter oder andere von den Eltern in Anspruch genommene Fachkräfte die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie saniert bzw. geklärt werden.
  4. Wurde die Inobhutnahme und Unterbringung in einer Bereitschaftspflegestelle des Kindes aus Gründen des Kindesschutzes erforderlich, ist zur Klärung der Perspektive frühestmöglich eine psychologische Fachkraft, ggfls. auch gutachterlich zu beteiligen.

Ziele

Hertener Bereitschaftspflegestellen stehen (ggfls. auf der Basis eines Bereithaltungsvertrages) zur kurzfristigen Aufnahme eines Kindes zur Verfügung.

Neben einer besonders hohen Belastungsfähigkeit in Problemsituationen erfüllen Hertener Bereitschaftspflegeeltern folgende Voraussetzungen:

  • Wissen über Ursachen und Lebensbedingungen der betroffenen Minderjährigen
  • Offenheit gegenüber anderen Lebensstilen und sozial benachteiligten Familien
  • Kontaktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Handlungsfähigkeit in Krisensituationen
  • ausreichend Platz in der Wohnung / ausreichend Lebensraum
  • Kooperationsbereitschaft mit Behörden und Herkunftsfamilie
  • Bereitschaft zur Fortbildung und Supervision

Download der Bewerbungsunterlagen

Fragebogen_A.doc

32 K

Fragebogen_B.doc

29 K

Lebensgeschichte.doc

20 K

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