Kreispflegekonferenz

Die Kreispflegekonferenz ist das nach dem Landespflegegesetz NW vorgeschriebene Organ zur Sicherstellung, Qualifikation und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur im Kreis Recklinghausen.

Das Ziel ist die Gewährleistung einer leistungsfähigen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen ambulanten, teilstationären, vollstationären und komplementären Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen. Im Kreis Recklinghausen konstituierte sich die Kreispflegekonferenz am 14.11.1996. Die Geschäftsführung obliegt der Kreisverwaltung.

Pflegeplanung
Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen haben seit dem 01.07.1996 die Aufgabe, die Infrastruktur des Pflegebereiches zu sichern. Auf der Grundlage des § 6 Landespflegegesetz erfüllt der Kreis Recklinghausen diese Aufgabe durch die Erstellung von Pflegeplänen (bisherige Bezeichnung: Pflegebedarfspläne). Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind in die Planungs- und Aufgabenwahrnehmungen mit einzubeziehen.

Weitere Informationen:
Frau Bohle (Kreis Recklinghausen)

Ihre Ansprechperson:

Karin Bultmann

Telefon: 0 23 66 / 303 269


Stichwortsuche

Darstellung