Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
Die Stadt Herten fördert mit einem finanziellen Zuschuss verschiedene Angebote von anerkannten Trägern im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Dies können Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbildung, der Freizeit und Erholung oder der Elternarbeit sein.
Unser Ziel ist es, ein breites Angebot für Hertener Kinder, Jugendliche und deren Familien zu ermöglichen.
Der Zuschuss kann nur anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewährt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
| 56 K | |
| 25 K | |
| 19.5 K | |
| 52 K | |
Verwendungsnachweis_Kostenaufstellung_div_Veranstaltungen.pdf | 30 K |
| 21 K | |
| 90 K | |
Verwendungsnachweis_TN-Liste_Jugenderholung_Seminare_etc.pdf | 106 K |
Ihre Ansprechperson:
Mirjam Böttcher
Funktion: Kinder- und Jugendförderung
Telefon: 0 23 66 / 303 477
E-Mail: mi.boettcher@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 446
Gebäude: Nebengebäude
