Finanzielle Leistungen für Minderjährige in Hertener Pflegefamilien
(Stand: 1.1.2009)
Altersstufe | materielle Aufwendungen | Kosten der Erziehung | Gesamtbetrag |
für Kinder bis zum vollendeten 7.Lebensjahr | 458 € | 219 € | 677 € |
für Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14.Lebensjahr | 525 € | 219 € | 744 € |
für Jugendliche ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall | 638 € | 219 € | 857 € |
Für eine sozialpädagogische Pflegefamilie erhöt sich der Erziehungsbeitrag jeweils auf 475,64 €.
Nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes können zudem Zuschüsse zu den Kosten für eine Alterssicherung der Pflegeperson und zur Unfallversicherung gezahlt werden. Ein anteiliges Kindergeld ist bei der Berechnung des Pflegegeldes zu berücksichtigen.
Besondere finanzielle Leistungen für Hertener Kinder in Vollzeitpflegefamilien sind den Hertener Richtlinien zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe (in der Fassung vom 29.4.1999) zu entnehmen.

