Die Arbeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Herten
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJuHi) Herten ist innerhalb des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales eine Abteilung im Bereich Hilfen zur Erziehung. Auf Grundlage der §§ 27 ff. Sozialgesetzbuches VIII (SGB VII) ist die WiJuHi für die wirtschaftlichen Aspekte von ambulanten Maßnahmen und stationären Unterbringungen von Kindern zuständig. Insbesondere handelt es sich dabei um Unterbringungen von Kindern in Pflegefamilien oder Kinderheimen. Die WiJuHi kümmert sich dabei um alle mit der Unterbringung verbundenen Zahlungen. Daher arbeitet die WiJuHi mit dem Sozialen Dienst und dem Pflegekinderdienst der Stadt Herten aber auch mit den Pflegefamilien und den Kinderheimen der Region eng zusammen.
Darüber hinaus ist die wirtschaftliche Jugendhilfe für die Heranziehung der leiblichen Elternteile zu einem Kostenbeitrag zuständig. Der Jugendhilfeträger stellt für das Kind den kompletten Lebensunterhalt sicher. Der Unterhaltsanspruch wird somit durch die Forderung eines Kostenbeitrag ersetzt. Der Kostenbeitrag unterliegt aber anderen Berechnungsgrundlagen als der Unterhalt und ist nicht eins zu eins übertragbar.

