Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende
Wer sein Kind allein erzieht, ist oftmals in einer schwierigen Lage. Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht mindestens den Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalt gem. §1612a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch bekommt. Dann muss der allein erziehende Elternteil nicht nur den Unterhalt seines Kindes verfolgen, sondern auch im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt aufkommen. Schnell ist man auf Unterstützung angewiesen.
Soweit sich die schwierige Erziehungssituation des allein erziehenden Elternteils und seiner Kinder durch den Unterhaltsausfall verschärft, wird dem mit dem seit 1. Januar 1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetzt begegnet. Dies stellt übergangsweise eine besondere Hilfe für Alleinerziehende dar. Der ausfallende Unterhalt soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Mit der Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz soll jedoch nicht nur die finanzielle Belastung von Alleinerziehenden gemildert werden, sondern auch die schwierige Erziehungssituation. Gerade Alleinerziehende von jüngeren Kindern (unter 12 Jahren) haben es besonders schwer, die Aufgaben der Haushaltsführung, Betreuung des Kindes und die Erwerbstätigkeit allein zu bewältigen. Mit zunehmenden Alter des Kindes entspannt sich die schwierige Erziehungssituation, da der besonders hohe Betreuungsaufwand, den gerade jüngere Kinder erfordern, geringer wird.
