Die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe, JGH)
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe, JGH) ist innerhalb des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales ein Spezialdienst im Bereich Hilfen zur Erziehung. Auf der Grundlage des § 52 SGB VIII wirkt die JGH bei Jugendstrafverfahren mit. Die beiden hauptamtlichen Mitarbeiter betreuen straffällig gewordene Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren.
Die JGH wird tätig auf der Grundlage eingegangener Anklageschriften, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und Meldungen der Polizei. Sie ist im gesamten Strafverfahren beteiligt und bringt die sozialen und erzieherischen Gesichtspunkte in einem schriftlichen Gutachten zur Geltung, um so auch eine Würdigung der Täterpersönlichkeit zu ermöglichen und dieses in die Urteilsfindung mit einfließen zu lassen.
Vorbereitung auf Gerichtsverhandlungen
Die Jugendgerichtshelfer bereiten die Jugendlichen und Heranwachsenden auf die Gerichtsverhandlung vor, begleiten sie während der Verhandlung und wickeln häufig mit ihnen die Ergebnisse aus der Verurteilung ab. Konkret vermitteln sie die auferlegten Auflagen und Weisungen, wie
- gemeinnützige Arbeitseinsätze,
- soziale Gruppenarbeit,
- Verkehrserziehungskurse
- und den Täter-Opfer-Ausgleich.
Anschließend überwachen sie deren Einhaltung.
Ziel der Hilfe?
Ziel der Hilfe ist, die straffällig gewordenen Jugendlichen in die Lage zu versetzen, ihre schulische, berufliche und persönliche Entwicklung fortsetzen zu können und keine weitere Straftat mehr zu begehen.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung und Information von Schülern und Lehrern an weiterführenden Schulen in Herten. Mit diesem Angebot soll dazu beigetragen werden, dass Jugendliche frühzeitig über mögliche Konsequenzen strafbaren Handelns informiert und beraten werden.
Interessierte Lehrer können sich wegen der Vereinbarung von Beratungsterminen direkt mit der Jugendgerichtshilfe in Verbindung setzen.
Sprechzeiten
Sie erreichen die Jugendgerichtshilfe im Rathaus Herten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag u. Mittwoch: 14.00 bis 16.00 Uhr
Bitte rufen Sie an und vereinbaren einen Termin, da das Team aufgrund von vielen Außenterminen nicht immer im Hause ist. Natürlich können auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Absprache weitere Termine angeboten werden.
Ihre Ansprechpersonen:
Alexandra Mielke
Telefon: 0 23 66 / 303 457
E-Mail: a.mielke@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 456
Gebäude: Nebengebäude
Martin Greifenberg
Telefon: 0 23 66 / 303 446
E-Mail: m.greifenberg@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 455
Gebäude: Nebengebäude
