Die Arbeit der gesetzlichen Vertretung/ Beistandschaft

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gesetzlichen Vertretung üben im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus. Dies geschieht, wenn die Eltern das Sorgerecht zum Beispiel wegen Krankheit nicht mehr ausüben können oder wegen eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen; etwa weil sie ihre Kinder vernachlässigt, missbraucht oder misshandelt haben.

Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Vertretung sind:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Beurkundungen von Unterhaltsverpflichtungen,
  • Sorgeerklärungen von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Beistandschaften für Kinder in Unterhaltsverfahren und zwecks Feststellung der Vaterschaft.
  • Vormundschaften oder Pflegschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche.

Beistandschaften

(Buchstabe A - F)

Ursula Fabis

(Buchstabe G -L)

Kerstin Wollmann 

(Buchstabe M - Z)

Wolfgang Hendel 

Vormundschaften/Pflegschaften

Ursula Fabis

Kerstin Wollmann 

Walter Kreilkamp

Hinweis zur Erreichbarkeit der Mitarbeiter

Bei persönlichen Fragen an die für Sie zuständige Mitarbeiterin oder den für Sie zuständigen Mitarbeiter empfehlen wir, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.


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