
Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen.
Unsere Zukunft gemeinsam gestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 7. Februar 2010 findet in Herten die Wahl zum Integrationsrat statt.
Der Integrationsrat ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Seine Mitglieder vertreten die Anliegen der zugewanderten Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber dem Rat, den Verwaltungen und der Öffentlichkeit. Sie kennen den Alltag und die Bedürfnisse und können berichten, welche Angebote hilfreich und wirksam sind und warum bestimmte Maßnahmen nicht wirken. Die Integrationsräte setzen sich als offizielle Interessenvertretung der Zuwanderinnen und Zuwanderer für die politische Partizipation und Chancengleichheit ein.
Integration kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie aktiv von Migrantinnen und Migranten mitgestaltet wird. Wir haben in Herten eine sehr gute Zusammenarbeit von Zuwanderern, Parteien und Verwaltung. So war es in den letzten Jahren – und so wird es hoffentlich auch in Zukunft sein. Der Grund für die gute Zusammenarbeit liegt im gegenseitigen Respekt und dem gewachsenen Vertrauen auf allen Seiten.
Um diese gute Zusammenarbeit fortzusetzen, wende ich mich mit einer großen Bitte an Sie: gehen Sie zur Wahl! Beteiligen Sie sich am 7. Februar 2010 an der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Herten. Mit einer starken Wahlbeteiligung geben Sie dem Integrationsrat auch ein stärkeres Gewicht.
Es grüßt Sie herzlich
Dr. Uli Paetzel
Bürgermeister
Informationen zur Wahl des Hertener Integrationsrates am 07.02.2010
Am 24. Juni 2009 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden die Änderungen des § 27 Gemeindeordnung, Integration, beschlossen.
In Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. In einer Gemeinde, in der 2.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, ist ein Integrationsrat zu bilden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte dies beantragen.
Was ist der Integrationsrat?
Der Integrationsrat ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration aller Migrantinnen und Migranten.
Das Gremium setzt sich zusammen aus
– 10 direkt gewählten MigrantenvertreterInnen
– 5 vom Rat benannten RatsvertreterInnen
– Vom Rat benannten sachkundigen Bürgern
Aufgaben des Integrationsrates
• Förderung der politischen Partizipation
• Interkulturelle Ausrichtung von Verwaltungen, sozialen
Diensten und Schulen
• Angebote zur Verbesserung der Chancengleichheit
• Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen
• Aktive Mitgestaltung des Integrationsprozesses in Herten
• Mitwirkung bei Integrationsprojekten
• Förderung der Kommunikation zwischen Aufnahmegesellschaft
und Zuwanderern
• Erarbeitung von Empfehlungen für Fachausschüsse und Rat
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind:
• alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag
• 16 Jahre alt sind,
• sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
und
• mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in Herten ihre
Hauptwohnung haben.
• Deutsche, wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit frühestens 5
Jahre vor dem Tag der Wahl erworben haben (Stichtag: 06.02.2005)
Wahlberechtigte Deutsche müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über die
Wahlberechtigung zu führen (Stichtag: 26.01.2010)
(Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und
Einbürgerungsurkunde und Personalausweis oder Reisepass im Rathaus, bei Herrn Pohl, Zimmernummer: 21, vorlegen.)
Wer darf nicht wählen?
Nicht wahlberechtigt sind:
• Mitglieder diplomatischer Missionen, ihre Familienmitglieder und
Hausangestellten
• Wahlkonsularbeamte
• Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden
Anerkennungsverfahren
• Personen, die neben der deutschen noch eine weitere
Staatsbürgerschaft haben (Doppelstaatler)
• Eingebürgerte , wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit nach
dem 06.02.2005 erworben haben
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten,
die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich durch die Wahlbenachrichtigungskarte über den Wahltag und den für die jeweilige Person geltenden Stimmbezirk und zuständigen Wahllokal informiert. Diese Karte wird spätestens bis zum 16.01.2010 den Wahlberechtigten zugeschickt.
Allen Wahlberechtigten, die bis zu diesem Tage keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird empfohlen, das Wählerverzeichnis einzusehen und Einspruch einzulegen, wenn ihr Name fehlt. Es ist zweckmäßig, die Wahlbenachrichtigungskarte am tag der Wahl im Wahllokal vorzulegen. Sollte sie nicht mehr vorhanden sein, genügt für die Stimmabgabe auch die Vorlage des gültigen Passes.
Eingebürgerte Wahlberechtigte, die sich an der Wahl zum Integrationsrat beteiligen wollen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Spätester Termin ist der 12 Tag vor der Wahl. Also bis zum 26.01.2010 können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und Einbürgerungsurkunde und Personalausweis oder Reisepass im Rathaus, bei Herrn Pohl, Zimmernummer: 21, vorlegen.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger,
soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wie und wo wird gewählt?
1. Urnenwahl
Das Stadtgebiet wird in folgende Wahlbezirke eingeteilt. Die Anschrift
des jeweiligen Wahllokals steht in der Wahlbenachrichtigung.
Stimmbezirk I (Westerholt/Bertlich)
Wahllokal: Elisabethschule
Malteserstr. 21, 45701 Herten
Stimmbezirk II (Langenbochum)
Wahllokal: Waldschule
Langenbochumer Str. 248, 45701 Herten
Stimmbezirk III (Scherlebeck/Disteln)
Wahllokal: KG Scherleburg
Scherlebecker Str. 260, 45701 Herten
Stimmbezirk IV (Paschenberg)
Wahllokal: Willy-Brand-Realschule
Ernst-Reuter-Platz 10/20, 45699 Herten
Stimmbezirk V (Mitte/Süd)
Wahllokal: Bürgerhaus Herten-Süd
Hans-Senkel-Platz 1 45699 Herten
2. Briefwahl
Bei der Wahl zum Integrationsrat ist erstmals auch die Durchführung der Briefwahl gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterlagen dazu müssen beantragt werden, sobald die Wahlbenachrichtigung eintrifft.
Eröffnung des Briefwahlbüros am 18.01.2010
Briefwahlunterlagen müssen bis zum 07.02.2010 beim Wahlleiter eingehen.
Wer sind die Kandidatinnen/Kandidaten?
Die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss der Stadt Herten für die Integrationsratswahl am 07.02.2010 zugelassen.
Listenvorschläge:
- Gemeinsam für Herten (14 Personen)
- Linke Liste für Integration ( 4 Personen)
und
- 5 Einzelbewerber
Ein Musterstimmzettel ist für die Wahl der Mitglieder unten abgebildet.

- "Integrationsrat wählen! Gemeinsam Entscheiden!, heißt es auf dem Plakat, mit dem die Mitglieder des Gremiums um neue Mitstreiter werben.
Wichtige Termine
am 18.01.2010 Eröffnung Briefwahlbüro
bis 21.01.2010 Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Herten
bis 26.01.2010 Nachweis der Wahlberechtigung der
seit dem 06.02.2005 Eingebürgerten
am 05.02.2010 Abschluss Wählerverzeichnis
am 07.02.2010 Wahl Integrationsrat
am 10.02.2010 Entscheidung Wahlausschuss über
amtliches Endergebnis
am 02.03.2010 Konstituierende Sitzung des Integrationsrates
Weitere Informationen:
Internet www.integrationsbeauftragter.nrw.de
Internet www.im.nrw.de
Internet www.mgffi.nrw.de
Internet www.laga-nrw.de

- Seminar für Integrationsratskandidaten am 19.12.2009 in Herten

- Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Integrationsratswahl nahmen an der Konferenz "Integrationsrat wählen! Bildungspolitik gestalten!" am 22. Januar 2010 in Köln teil.

- Die Kandidatinnen und Kandidaten sind in der Konferenz mit dem Integrationsminister NRW Armin Laschet
Ihre Ansprechpersonen:
Herr Korgan
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 79
Gebäude: Schlägel und Eisen


