Unterhaltssicherungsleistungen

Für Grundwehr- und Zivildienstleistende und ihre Angehörigen können auf Antrag folgende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt werden:

  • Allgemeine Leistungen für Ehefrau und Kinder innerhalb des Haushaltes
  • Einzelleistungen für nichteheliche Kinder bzw. bedürftige Elterteile
  • Sonderleistungen für Versicherungen
  • Mietbeihilfen
  • Wirtschaftsbeihilfen

Für Wehrübende können folgende Leistungen auf Antrag gewährt werden:

  • Verdienstausfallentschädigung
  • Leistungen für Selbständige
  • Mindestleistungen

Ihre Ansprechperson:

Iris Kraatz

Telefon: 0 23 66 / 303 351


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