Unterhaltssicherungsleistungen
Für Grundwehr- und Zivildienstleistende und ihre Angehörigen können auf Antrag folgende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt werden:
- Allgemeine Leistungen für Ehefrau und Kinder innerhalb des Haushaltes
- Einzelleistungen für nichteheliche Kinder bzw. bedürftige Elterteile
- Sonderleistungen für Versicherungen
- Mietbeihilfen
- Wirtschaftsbeihilfen
Für Wehrübende können folgende Leistungen auf Antrag gewährt werden:
- Verdienstausfallentschädigung
- Leistungen für Selbständige
- Mindestleistungen
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