Krankenhauskosten von Heimbewohnern
Hilfestellung und Auskunft über die Gewährung von Krankenhilfe an Heimbewohner (Übernahme von Krankenhaus- und Krankentransportkosten) erteilt neben der jeweiligen Heimverwaltung das
Kreissozialamt Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
Telefon: 02361/53-1
Rechtsgrundlagen:
SGB XII
