Klassenfahrtbeihilfe
Gewährung einer einmaligen Hilfe für mehrtägige Klassenfahrten (Klassenfahrtbeihilfe)
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller ist in Herten gemeldet und/oder hält sich hier auf.
- Das schulpflichtige Kind wohnt in Herten.
- Der Antragsteller erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder verfügt über nicht ausreichendes Einkommen und Vermögen.
Antragsfristen:
Der Antrag auf Übernahme von Klassenfahrtkosten sollte ca. 4 - 6 Wochen vor Fahrtbeginn gestellt werden. Eine Beihilfe kann nur für mehrtägige Klassenfahrten gewährt werden.
Die Beihilfe für Klassenfahrtkosten wird in der Regel an die Schule oder an den Lehrer oder die Lehrerin überwiesen.
Notwendige Unterlagen:
Bescheinigung der Schule, dass es sich bei der Klassenfahrt um eine schulische Pflichtveranstaltung nach den Schulwanderrichtlinien handelt. Die Bescheinigung muss weiterhin folgende Angaben enthalten: Zielort der Fahrt, Zeitraum in dem die Fahrt stattfindet, Kosten, Bankverbindung der Schule bzw. des Lehrers bzw. der Lehrerin.
Bei Personen, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, sind zusätzlich erforderlich:
- Personalausweis
- Nachweise über das gesamte Einkommen
- Nachweise über evtl. vorhandenes Vermögen
- Nachweise über Miete und Wohngeld
- Nachweise über Versicherungen
Rechtsgrundlage:
SGB XII
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