Bekleidungsbeihilfe

(Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt)

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Stadt Herten eine einmalige Beihilfe (Bekleidungsbeihilfe) bei Schwangerschaft und Geburt.

Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller ist in Herten gemeldet und/oder hält sich hier auf.
  • Es muss ein Bedarf an einer Erstausstattung mit Kleidung aufgrund von Schwangerschaft / Geburt bestehen.
  • Der Antragsteller erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.

Besonderheiten:

Die Beihilfe kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Anschaffung der Bekleidung gestellt wurde, der Bedarf also noch nicht gedeckt ist.

Notwendige Unterlagen:

Der Antrag sollte im Sozialamt mündlich gestellt werden. Er kann auch schriftlich eingereicht werden.

Von Antragstellern, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis,
  • Nachweise über gesamtes Einkommen und evtl. vorhandenes Vermögen,
  • Nachweise über Miete und Wohngeld,
  • Nachweise über Versicherungen sowie
  • die Bankverbindung.

Rechtsgrundlagen:

§ 31 SGB XII

Ihre Ansprechpersonen:

Patrick Melzer

Telefon: 0 23 66 / 303 435

Barbara Koch

Telefon: 0 23 66 / 303 252


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