Bekleidungsbeihilfe
(Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt)
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Stadt Herten eine einmalige Beihilfe (Bekleidungsbeihilfe) bei Schwangerschaft und Geburt.
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller ist in Herten gemeldet und/oder hält sich hier auf.
- Es muss ein Bedarf an einer Erstausstattung mit Kleidung aufgrund von Schwangerschaft / Geburt bestehen.
- Der Antragsteller erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.
Besonderheiten:
Die Beihilfe kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Anschaffung der Bekleidung gestellt wurde, der Bedarf also noch nicht gedeckt ist.
Notwendige Unterlagen:
Der Antrag sollte im Sozialamt mündlich gestellt werden. Er kann auch schriftlich eingereicht werden.
Von Antragstellern, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis,
- Nachweise über gesamtes Einkommen und evtl. vorhandenes Vermögen,
- Nachweise über Miete und Wohngeld,
- Nachweise über Versicherungen sowie
- die Bankverbindung.
Rechtsgrundlagen:
§ 31 SGB XII
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