Sozialer Wohnungsmarkt

Der Soziale Wohnungsmarkt umfasst alle Wohnungen, die mit Mitteln des Landes und des Bundes gebaut wurden. Zum Bezug dieser Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, der bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen von den Städten ausgestellt wird.

Eine Sozial- oder zweckgebundene Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) angemietet werden. Die Erteilung ist von den Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen abhängig. Aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen bei der Berechnung des Einkommens ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll.

    Notwendige Unterlagen:

  • Einkommenserklärung (steht als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung)
  • entsprechende Nachweise (abhängig von den Haushaltsmitgliedern und der Art der Einkünfte / nähere Angaben siehe Einkommenserklärung)

Rechtsgrundlagen: Wohnraumförderungsgesetz, Wohnungsbindungsgesetz, Verwaltungsvorschriften.

    Download:

Ihre Ansprechperson:

Frau Dodt

Telefon: 0 23 66 / 303 278


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